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Abgasnormen - Von Euro 2 bis Euro 6

Das US-amerikanische Kalifornien gilt als Wiege der Abgasgesetzgebung. Die spezielle klimatische und geographische Situation im smoganfälligen Westen der USA führt Anfang der 1960er Jahre zu den ersten Abgasgrenzwerten im Straßenverkehr. In Europa dagegen werden erst seit Anfang der 1970er Jahre die Abgasemissionen begrenzt.

Seit dieser Zeit werden rund um die Welt die Abgasvorschriften permanent verschärft. Dies betrifft nicht nur die Höhe der Emissionswerte, sondern ebenso deren dauerhafte Einhaltung sowie strengere Testabläufe.

Die Euro-Normen

Abgasnorm1Mit der 1996 eingeführten Abgasvorschrift Euro 2 wird bei den Emissionen von HC, CO und NOx ein Niveau erreicht, das nur noch gut ein Zehntel des Standes von 1975 ausmacht. Seit 2005 werden mit der Euro 4 Norm für Benzinmotoren die Emissionen für NOx und HC getrennt erfasst, die Grenzwerte um mehr als ein Drittel gesenkt. Um ähnliche Dimensionen geht es bei den Dieselmotoren: Minus 20 Prozent bei den HC- und NOx-Emissionen, minus 35 Prozent bei den CO-Emissionen.

Die Richtwerte von Euro 5 bedeuten mit einem Partikelgrenzwert von 0,005 Gramm pro Kilometer gegenüber der EuroNorm 4 eine Minderung von 90 Prozent. Für Benzinfahrzeuge werden mit der Euro 5 Norm die niedrigsten Werte erreicht, ab 2015 gibt es für Dieselfahrzeuge mit Euro 6 eine weitere Senkung der Grenzwerte. Mit den Normen Euro 5 und 6 werden neue Autos so sauber wie nie zuvor sein.

GRENZWERTE EURO JAHR CO HC NMHC HC+NOx NOx PM
PKW BENZIN 4 2005 1,0 g/km 0,1 g/km - - 0,08 g/km -
  5 2009 1,0 g/km 0,1 g/km 0,068 g/km - 0,06 g/km 0,0050 g/km
  6 2014 1,0 g/km 0,1 g/km 0,068 g/km - 0,06 g/km 0,0045 g/km
PKW DIESEL 4 2005 0,5 g/km     0,3 g/km 0,25 g/km 0,0250 g/km
  5 2009 0,5 g/km     0,23 g/km 0,18 g/km 0,0050 g/km
  6 2014 0,5 g/km     0,17 g/km 0,08 g/km 0,0045 g/km
CO - Kohlenmonoxide, HC - Kohlenwasserstoffe, NMHC - Nichtmethankohlenwasserstoffe, HC+NOx - Summe Kohlenwasserstoffe und Stickstoffoxide, NOx - Stickstoffoxide, PM - Partikelmasse

Testzyklus und Kontrolle

Abgasnorm2Die Emissionen werden am Prüfstand in zwei EU-Fahrzyklen entsprechend einer Gesamtstrecke von 11 Kilometern ermittelt: Einem Stadtzyklus, der das tägliche Stop and Go simuliert und viermal durchlaufen wird, sowie einem Überlandzyklus mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 Stundenkilometern. Mit der Euro 3 Norm wird die Aufwärmphase, bevor der Messbeutel an den Auspuff gehalten wird, abgeschafft. Jetzt werden die Emissionen ab der ersten Minute nach dem Start, in der der Katalysator seine Betriebstemperatur noch nicht erreicht hat und nur eingeschränkt wirksam ist, gemessen.

Vom Gesetzgeber wird auch auf die permanente Zuverlässigkeit der Abgasnachbehandlung geachtet. Für Benzin-PWKs ist ein Onboard-Diagnose-System verpflichtend, mit dem permanent die Wirksamkeit des Katalysators überwacht und so garantiert werden soll, dass die Abgasreinigung über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs voll funktionstüchtig bleibt. Seit 2003 muss auch jeder Diesel-PKW über ein Onboard-Diagnose-System verfügen.

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KRITIK AM PRÜFVERFAHREN
Kritisiert wird, dass die Fahrzyklen auf dem Prüfstand nicht den realen Bedingungen im Straßenverkehr entsprechen. Auf dem Prüfstand läuft ein Motor nie unter Volllast und auch nicht schneller als mit 120 km/h.
     
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