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Altautoverordnung - Ein Kreislauf der Verantwortung

„Bis das der TÜV euch scheidet”, so heißt es im Volksmund. Gemeint sind Autos, denen wegen zu großer Verschleiß- und Alterserscheinungen die TÜV-Plakete verweigert wird. Es kann aber auch neue Autos treffen: Ein Unfall, und der Totalschaden ist da.

Nach der „Altfahrzeugverordnung” sind Hersteller und Importeure zur Rücknahme von (Alt)Fahrzeugen und zur ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet und müssen dabei die mit der Rücknahme und Verwertung verbundenen Kosten tragen. Doch hinter dem Recycling eines Fahrzeugs steckt noch mehr. Für die Automobilhersteller bedeutet dies einen Kreislauf, der sich im Durchschnitt nach 26 Jahren schließt.

Der Recycling-Kreislauf

altautoFür die Hersteller beginnt das Recycling mit der Entwicklungsphase eines neuen Modells. In der Festlegung der Zielwerte wird festgelegt, welche Umweltanforderungen das Fahrzeug erfüllen muss. Dies betrifft den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, den Einsatz von Rezyklaten, die Recyclingfähigkeit und die Demontagefreundlichkeit. Die Gesamtzielwerte werden auf die einzelnen Baugruppen und Bauteile heruntergebrochen, dies beinhaltet unter anderem, dass einzelne Zulieferer bestimmte Zielwerte zugeordnet bekommen. Mit dem Produktionsanlauf der Prototypen wird die Erfüllung der Einzel- und Gesamtzielwerte überprüft.

Entscheidungsfreiheit sichern - Handlungsspielraum erweitern: Das frühe Reagieren auf jeweilige Verkehrslagen ermöglicht ein gleichmäßiges Fahren. Das „Kleben” am Vorausfahrenden führt zu einer starken Abhängigkeit von dessen Verhalten - und Fehlern.
   
In der Produktionsphase gelten die Bestimmungen für die Standorte, die die Beherrschung und Kontrolle der Abfallströme an den Produktionsstandorten sowie das Recycling von Produktionsreststoffen zur erneuten Verwendung, entweder direkt oder über die Zwischenschritte einer Aufbereitung, festlegen.
   
In der Nutzungsphase geht das Fahrzeug an den Händler, der auch für die Inspektionen und Reparaturen zuständig ist und werksseitige Vorgaben in Bezug auf die Organisation des Betriebs in Sachen Umwelt erhält. Altteile schickt der Händler entweder im Rahmen eines Austauschteileprogramms an das Werk zurück, wo sie nach der Aufbereitung als geprüfte Austauschteile in den Ersatzteilmarkt zurückgehen. Dort wird festgelegt, was mit diesen Teilen passiert: Sammlung und Aufbereitung von Altmaterialien für die Neuproduktion (zum Beispiel Stoßfänger) oder umweltgerechte Entsorgung.
   
Der letzte Fahrzeughalter ist zur Abgabe des Altfahrzeugs an einen zertifizierten Verwertungsbetrieb verpflichtet. Mit der Verwertung schließt sich der Kreislauf. Hier steht nicht die umweltgerechte Entsorgung im Vordergrund, sondern die Rückführung der gewonnen Materialien in den Kreislauf. Deshalb sieht das Altfahrzeuggesetz eine Verwertungsquote von 85 Prozent vor. Der Verwertungsbetrieb sorgt für die umweltgerechte Entnahme der Flüssigkeiten, neutralisiert die pyrotechnischen Bauteile und demontiert gebrauchte Ersatzteile zur Wiederverwendung und Verwertung nach gesetzlichen Vorgaben.
   
Im letzten Schritt, dem Shreddern und Verwerten der Rückstände, wird die Restkarosse zerkleinert. Die metallischen und leichtmetallischen Bestandteile werden aussortiert, eingeschmolzen und zu neuen Blechen, Gussteilen oder Sekundär-Aluminium/-Magnesium verarbeitet. Die restlichen Shredderabfälle, bestehend aus Kunststoff, Gummi und mineralischen Bestandteilen, werden getrennt und anschließend energetisch verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt.

Der Produktzyklus

Der durchschnittliche Produktzyklus eines Fahrzeugs ergibt mit drei Jahren Entwicklungszeit, acht Jahren Produktionszeit inklusive mehrerer Facelifts und 15 Jahren Nutzungsdauer einen Zeitraum von 26 Jahren von der Entwicklung eines neuen Modells bis zur letzten Verwertung. Für diesen Zeitraum benötigen die Automobilhersteller und Importeure vom Gesetzgeber Planungssicherheit, zum Beispiel in Bezug auf Materialzusammensetzung und Recycling-Rahmenbedingungen.

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ABGABE DES ALTFAHRZEUGS
Erster Ansprechpartner für die Abgabe eines serienmäßigen PKW oder leichten Nutzfahrzeugs ist der Händler vor Ort, der entweder das Fahrzeug selbst entgegennimmt oder einen von 1.500 Handelspartnern nennt. Das Fahrzeug muss zuvor mindestens einen Monat in Deutschland zugelassen gewesen sein, der Fahrzeugbrief im Original mit abgegeben werden. Wesentliche Teile wie Motor, Getriebe oder Katalysator dürfen nicht fehlen. Entspricht ein Fahrzeug nicht den Anforderungen, wird es zumeist nur gegen Erstattung der Verwertungskosten angenommen.
     
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