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Altautoverordnung - Ein Kreislauf der Verantwortung
Bis das der TÜV euch scheidet, so heißt es
im Volksmund. Gemeint sind Autos, denen wegen zu großer Verschleiß-
und Alterserscheinungen die TÜV-Plakete verweigert wird. Es kann
aber auch neue Autos treffen: Ein Unfall, und der Totalschaden ist da.
Nach der Altfahrzeugverordnung sind Hersteller und Importeure
zur Rücknahme von (Alt)Fahrzeugen und zur ordnungsgemäßen
Entsorgung verpflichtet und müssen dabei die mit der Rücknahme
und Verwertung verbundenen Kosten tragen. Doch hinter dem Recycling eines
Fahrzeugs steckt noch mehr. Für die Automobilhersteller bedeutet
dies einen Kreislauf, der sich im Durchschnitt nach 26 Jahren schließt.
Der Recycling-Kreislauf
Für
die Hersteller beginnt das Recycling mit der Entwicklungsphase eines neuen
Modells. In der Festlegung der Zielwerte wird festgelegt, welche Umweltanforderungen
das Fahrzeug erfüllen muss. Dies betrifft den Einsatz nachwachsender
Rohstoffe, den Einsatz von Rezyklaten, die Recyclingfähigkeit und
die Demontagefreundlichkeit. Die Gesamtzielwerte werden auf die einzelnen
Baugruppen und Bauteile heruntergebrochen, dies beinhaltet unter anderem,
dass einzelne Zulieferer bestimmte Zielwerte zugeordnet bekommen. Mit
dem Produktionsanlauf der Prototypen wird die Erfüllung der Einzel-
und Gesamtzielwerte überprüft.
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Entscheidungsfreiheit sichern - Handlungsspielraum erweitern:
Das frühe Reagieren auf jeweilige Verkehrslagen ermöglicht
ein gleichmäßiges Fahren. Das Kleben am Vorausfahrenden
führt zu einer starken Abhängigkeit von dessen Verhalten
- und Fehlern. |
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In der Produktionsphase gelten die Bestimmungen für
die Standorte, die die Beherrschung und Kontrolle der Abfallströme
an den Produktionsstandorten sowie das Recycling von Produktionsreststoffen
zur erneuten Verwendung, entweder direkt oder über die Zwischenschritte
einer Aufbereitung, festlegen. |
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In der Nutzungsphase geht das Fahrzeug an den Händler,
der auch für die Inspektionen und Reparaturen zuständig
ist und werksseitige Vorgaben in Bezug auf die Organisation des Betriebs
in Sachen Umwelt erhält. Altteile schickt der Händler entweder
im Rahmen eines Austauschteileprogramms an das Werk zurück, wo
sie nach der Aufbereitung als geprüfte Austauschteile in den
Ersatzteilmarkt zurückgehen. Dort wird festgelegt, was mit diesen
Teilen passiert: Sammlung und Aufbereitung von Altmaterialien für
die Neuproduktion (zum Beispiel Stoßfänger) oder umweltgerechte
Entsorgung. |
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Der letzte Fahrzeughalter ist zur Abgabe des Altfahrzeugs
an einen zertifizierten Verwertungsbetrieb verpflichtet. Mit der Verwertung
schließt sich der Kreislauf. Hier steht nicht die umweltgerechte
Entsorgung im Vordergrund, sondern die Rückführung der gewonnen
Materialien in den Kreislauf. Deshalb sieht das Altfahrzeuggesetz
eine Verwertungsquote von 85 Prozent vor. Der Verwertungsbetrieb sorgt
für die umweltgerechte Entnahme der Flüssigkeiten, neutralisiert
die pyrotechnischen Bauteile und demontiert gebrauchte Ersatzteile
zur Wiederverwendung und Verwertung nach gesetzlichen Vorgaben. |
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Im letzten Schritt, dem Shreddern und Verwerten der
Rückstände, wird die Restkarosse zerkleinert. Die metallischen
und leichtmetallischen Bestandteile werden aussortiert, eingeschmolzen
und zu neuen Blechen, Gussteilen oder Sekundär-Aluminium/-Magnesium
verarbeitet. Die restlichen Shredderabfälle, bestehend aus Kunststoff,
Gummi und mineralischen Bestandteilen, werden getrennt und anschließend
energetisch verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt. |
Der Produktzyklus
Der durchschnittliche Produktzyklus eines Fahrzeugs ergibt mit drei Jahren
Entwicklungszeit, acht Jahren Produktionszeit inklusive mehrerer Facelifts
und 15 Jahren Nutzungsdauer einen Zeitraum von 26 Jahren von der Entwicklung
eines neuen Modells bis zur letzten Verwertung. Für diesen Zeitraum
benötigen die Automobilhersteller und Importeure vom Gesetzgeber
Planungssicherheit, zum Beispiel in Bezug auf Materialzusammensetzung
und Recycling-Rahmenbedingungen.
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| ABGABE DES ALTFAHRZEUGS |
| Erster Ansprechpartner für die
Abgabe eines serienmäßigen PKW oder leichten Nutzfahrzeugs
ist der Händler vor Ort, der entweder das Fahrzeug selbst entgegennimmt
oder einen von 1.500 Handelspartnern nennt. Das Fahrzeug muss zuvor
mindestens einen Monat in Deutschland zugelassen gewesen sein, der
Fahrzeugbrief im Original mit abgegeben werden. Wesentliche Teile
wie Motor, Getriebe oder Katalysator dürfen nicht fehlen. Entspricht
ein Fahrzeug nicht den Anforderungen, wird es zumeist nur gegen Erstattung
der Verwertungskosten angenommen. |
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