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Umweltzonen Seit März 2007 ist in Deutschland die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung, in Kraft, mit der Städte und Kommunen sogenannte Umweltzonen einrichten können, in denen für bestimmte Fahrzeuggruppen Fahrverbote bestehen. Die EU-Luftreinhalterahmenrichtlinie sieht vor, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes für Feinstaub an 36 oder mehr Tagen geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Grenzwerte einzuhalten und dadurch die Bevölkerung zu schützen. Umweltzonen in Deutschland Seit Januar 2008 gibt es deshalb in mehreren deutschen Städten und Regionen Umweltzonen, in die nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, die ein bestimmtes Schadstoffniveau erfüllen. Mit der gleichzeitig in Kraft getretenen Kennzeichnungsverordnung werden alle Kraftfahrzeuge entsprechend ihres Feinstaub-Ausstoßes in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und als Grundlage für die Regelung der Fahrverbote in den Umweltzonen durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Betroffen von den Fahrverboten sind in der Regel ältere Dieselfahrzeuge. Luftreinhaltepläne
Die Städte und Kommunen können für Fahrzeuge ohne Umweltplakette nach Belieben Ausnahmen von dem Fahrverbot gestatten. Generell geregelt ist, dass Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller, mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz auf jeden Fall von einem Fahrverbot in den Umweltzonen ausgenommen sind. Das Fahren ohne gültige Plakette oder Ausnahmegenehmigung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Streitthema Umweltzone Das Thema Umweltzone wird in Politik und Öffentlichkeit durchaus strittig gesehen und kontrovers diskutiert. So wird häufig in Frage gestellt, ob eine Umweltzone überhaupt ein geeignetes Mittel zur Reduktion des Feinstaubs sein kann. Bereits mehrere Studien zeigen, dass die Feinstaubbelastung durch ein Fahrverbot nicht im gewünschten und erhofften Maß reduziert wird. So heißt es im Sachverständigengutachten von Prof. Möller von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus zum möglichen Einfluss der Berliner Umweltzone auf die Luftqualität: Eine Analyse der Beiträge des Verkehrs zu den Quellen von Schwebstaub (PM) und Stickoxiden (NO2) zeigt, dass der Verkehr zu etwas weniger als 50 Prozent zu Berliner NOx-Quellen beiträgt. Wegen des sehr kleinen Anteils nichtplakettenfähiger Benzin-PKW an der Gesamtflotte wurde deren Anteil an der verkehrsbedingten NOx-Emission zu kleiner 0,3 Prozent eingeschätzt (und) wird [...] keinen positiven Einfluss zeigen. Der Einfluss von Diesel-Fahrzeugen wurde zu maximal 10 Prozent an verkehrsbedingten NOx-Emission abgeschätzt. Der Einfluss der Maßnahme wird weniger als 5 Prozent betragen. Diese Größe liegt unterhalb einer Signifikanz und wird weder messtechnisch noch emissionsdatenseitig nachweisbar sein. Die Maßnahme wird keinerlei Einfluss auf die PM10-Belastung sowohl an verkehrsreichen Straßen als auch im städtischen Hintergrund haben. Zu einem ähnlichem Ergebnis kommt eine Studie von Michael Schreckenberg, Verkehrsexperte an der Uni Duisburg-Essen. Die im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Nordrhein durchgeführte Studie zeigt, dass die täglichen Fahrverbote nicht zur Verbesserung der Luftwerte führen. |
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